AGB - Impressum






Allgemeine Geschäftsbedingungen der avivo Internet GmbH
für die Erbringung der knUUt Internet-by-Call Dienstleistungen


1. Allgemeines

avivo erbringt für ihre Vertragspartner (nachfolgend "Kunden") Internet-by-Call Dienstleistungen (nachfolgend auch "Dienstleistungen") zu den von avivo unter http://www.knuut.de/mehr_tarife.htm genannten Tarifen. Es gelten bis zur vollständigen Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Abweichende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, auch wenn avivo der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat. Andere Vereinbarungen, insbesondere Zusicherungen, Änderungen und Nebenabreden, sind nur dann wirksam, wenn sich avivo damit ausdrücklich schriftlich einverstanden erklärt hat.

2. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses

Der Kunde bietet avivo im Einzelfall den Abschluss eines Vertragsverhältnisses über eine Internet-by-Call Dienstleistung durch Betätigung der von avivo für die jeweilige Dienstleistung zur Verfügung gestellten Einwahlrufnummer an. avivo ist frei, dieses Vertragsangebot anzunehmen. Die Annahme erfolgt im Einzelfall durch Freischaltung des Zugangs des Kunden zum Internet bzw. World Wide Web. Das Vertragsverhältnis zwischen avivo und dem Kunden ist auf die einzelne Nutzung der Dienstleistungen gerichtet. Eine Verpflichtung zum Abschluss von Folgeverträgen und/oder ein Dauerschuldverhältnis werden nicht begründet.

3. Preise, Rechnungserstellung und Zahlungsbedingungen

avivo stellt dem Kunden die erbrachten Dienstleistungen dem Kunden gem. § 45h TKG über seinen Teilnehmernetzbetreiber (i.d.R. Deutsche Telekom AG) in Rechnung. Der anzuwendende Tarif richtet sich ausschließlich nach der vom Kunden genutzten Einwahlrufnummer. Die für die einzelnen Einwahlrufnummern bei Vertragsschluss maßgeblichen Tarife sind von avivo in der unter http://www.knuut.de/mehr_tarife.htm abrufbaren Tarifübersicht veröffentlicht. Die Rechnungserstellung durch den Teilnehmernetzbetreiber und die Zahlungen durch den Kunden erfolgen gemäß den zwischen dem Kunden und seinem Teilnehmernetzbetreiber getroffenen Vereinbarungen.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Dienstleistungen nur von ihm oder Dritten, denen der Kunde die Nutzung der Dienstleistungen gestattet hat, in Anspruch genommen werden. Für deren Verhalten hat der Kunde wie bei eigener Nutzung einzustehen.

4.2 avivo weist darauf hin, dass der Kunde durch den Zugang zum WWW und zu anderen, weltweiten Netzwerken möglicherweise virenbehaftete oder sonst schädliche Daten erhält. Dem Kunde wird daher empfohlen, entsprechende Schutzmaßnahmen für seinen Rechner zu ergreifen.

4.3 Der Kunde verpflichtet sich, weder Sicherheitsvorkehrungen fremder Netzwerke, Hosts oder Accounts unbefugt zu umgehen (sog. "Hacking" oder "Cracking"), noch in fremde Services unbefugt einzugreifen (sog. "denial of service attacks").

4.4 Der Kunde verpflichtet sich, keine E-Mails an Personen zu verschicken, die den Empfang von E-Mails nicht wünschen. Der Kunde verpflichtet sich, keine Bulk-Mail, Junk-Mail, Spam-Mail, Flame-Mail oder ähnliche Nachrichten an eine Vielzahl von Personen oder Newsgroups zu versenden. Der Kunde wird keine Kettenbriefe weiterleiten oder verbreiten.

4.5 Sofern der Kunde einen eigenen Mail-Server einsetzt, verpflichtet er sich, diesen so zu konfigurieren, dass er nicht als Mail-Relay von anderen Nutzern verwendet werden kann.

4.6 Der Kunde hält avivo von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegenüber avivo wegen Verletzung ihrer Rechte durch gesetzes- oder vertragswidriges Verhalten des Kunden geltend machen sollten.

5. Rechte von avivo

5.1 avivo ist berechtigt, die Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen ganz oder teilweise entsprechend den Vorgaben des § 45k TKG zu unterbinden (Sperre).

5.2 Sofern der Kunde schuldhaft gegen die in Ziffer 4 aufgeführten Pflichten verstößt, behält sich avivo das Recht vor, den Zugang zum Teledienst zu sperren.

5.3 avivo ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot eines Dritten, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren.

6. Diensteaufhebung

avivo kann, ohne damit Schadensersatzansprüche des Kunden zu begründen, ihre Telekommunikationsdienstleistungen vorübergehend einstellen oder beschränken, wenn entweder eine Beeinträchtigung

- der Sicherheit des Netzbetriebes oder

- der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere schwerwiegende Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, oder

- der Interoperabilität der Dienste oder

- des Datenschutzes

zu befürchten ist.

7. Reselling

Ein gewerblicher Weiterverkauf der Dienstleistungen an Dritte durch den Kunden darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von avivo erfolgen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden i.S.v. § 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen.

8. Haftung von avivo

8.1 avivo leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:

a) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;

b) bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

8.2 Ist der Schaden bei Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit entstanden, haftet avivo in Abweichung von Ziffer 8.1 für Vermögensschäden bis zu einem Betrag von 12.500,-- EUR je Kunde, es sei denn, dass dieser seinerseits Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von avivo auf 10 Mio. EUR je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich durch avivo verursacht wurde.

8.3 Die gesetzliche Haftung bei Körper- und Personenschäden, für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Sonstige Vereinbarungen

9.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines Vertragsverhältnisses sind schriftlich vorzunehmen. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformgebotes.

9.2 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von avivo ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.

9.3 Das Vertragsverhältnis unterliegt den Bestimmungen des deutschen Rechts mit Ausnahme der Bestimmungen seines internationalen Privatrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

9.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist nach Wahl der klagenden Partei Hamburg oder der Sitz des Beklagten, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.